Allgemeine Geschäftsbedingungen

1Allgemeines

Für den Unterricht in der Gitarrenschule Tirando gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2Probezeit / Probemonat

Die ersten 4 tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten nach der Probestunde gelten als Probezeit / Probemonat.

 3Unterrichtshonorar / Monatsbeitrag

Der monatliche Kostenbeitrag wird abrechnungstechnisch als Jahresbeitrag, geteilt durch 12 Monate, errechnet und ist somit in gleichbleibender Höhe, jeden Monat im Voraus, auch in den Ferien zu entrichten. Die Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten beträgt im Jahr 37. Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Unterrichtseinheiten werden diese nicht in Rechnung gestellt.

4Einzugsermächtigung

Ermächtigung zum monatlichen Einzug der Unterrichtsbeiträge durch SEPA-Lastschriftmandat / Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

5Vertragsdauer

Der Unterrichtsvertrag besteht jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres (6 Monate), jeweils vom 01. April bis 30. September und vom 01. Oktober bis 31. März. Wird der Unterrichtsvertrag nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt, verlän- gert sich dieser automatisch um ein weiteres Halbjahr (6 Monate).

6Kündigung

Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum 31. März und 30. September zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich andernfalls auto-matisch um ein Halbjahr (6 Monate). Kündigungen während des laufenden Schuljahres zumMonatsende sind nur in besonders begründeten Aus-nahmefällen (Wegzug oder längere Krankheit) möglich. Die Gründe müssen zusammen mit der Kündigung ange-geben und glaubhaft gemacht werden. Das Entgelt ist bis zum Ende des Monats zu zahlen, der aufden Monat folgt, in dem die Kündigung der Gitarrenschule Tirando zugegangen ist.

7Unterrichtsmaterialien / Ausleihinstrument

Unterrichtsmaterialien wie Notenschulen sind im Monats- beitrag nicht enthalten. Die Teilnehmer/innen und der gesetzliche Vertreter müssen selbst die Unterrichtsmaterialien wie z.B. Gitarren, Noten- schulen kaufen. In Ausnahmefällen können während der Probezeit und nach Bedarf Gitarren (mit einem separaten Ausleihinstrumenten- Vertrag) von der Gitarrenschule Tirando ausgeliehen werden.

8Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Rheinland-Pfalz für allgemeinbildende Schulen sowie am Rosenmontag und Faschingsdienstag fällt der Unterricht aus ohne dass dies Ein uss auf das vereinbarte Jahreshonorar und auf den monatlichen Kostenbeitrag hat.

 9Unterrichtsausfall / Krankheit

Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer Bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/des Teilnehmers, unabhängig vom Grund des Nichterscheinens zum verein- barten Unterrichtstermin, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung des entsprechenden Unterrichtsbetrages. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das vereinbarte Unterrichtshonorar bleibt hiervon un- berührt.

Die Lehrkraft Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben. Die Lehrkraft bietet hierzu im Laufe eines Kalenderjahres bis zu zwei Nachholtermine zur Auswahl an Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die abgesagten Unterrichtsstunden je nach Unterrichtsausfall finanziell erstattet. Wird der vereinbarte Nachholtermin von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer nicht wahrgenommen, so erlischt der Ersatzanspruch.

10Fotografieren / Filmen / Stimm- und Tonaufnahme

Im Innenbereich der Musikschulräumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen Videoaufzeichnungen angefertigt. Diese werden für maximal 14 Tage gespeichert und dann gelöscht. Die Teilnehmer/innen, gesetzliche Vertreter, Familien- mitglieder sowie Begleitpersonen dürfen weder in den Räumlichkeiten der Gitarrenschule Tirando fotografieren, lmen noch sind Stimm- und Tonaufnahmen erlaubt. Ausnahmen sind Schulfeste, Konzerte und Auftritte. Falls es nötig ist, bittet die Gitarrenschule Tirando die Teilnehmer/innen oder gesetzlichen Vertreter um eine schriftliche Zustimmung.

11Besondere Vereinbarung

Die Teilnehmer/innen, gesetzliche Vertreter, Familienmitglieder sowie Begleitpersonen tragen die volle Verantwor- tung für alle Schäden, die in den Räumlichkeiten der Gitarrenschule Tirando verursacht worden sind. Die Gitarrenschule Tirando übernimmt keine Haftung für die Garderobe und trägt keine Verantwortung  insbesondere im Wartezimmer für alle Schäden, die durch andere Perso- nen verursacht werden. Die gesetzlichen Vertreter und Begleitpersonen dürfen die Kinder maximal 10 Minuten vor dem Beginn des Unterrichts bringen und die Kinder müssen nach dem Ende der vereinbarten Unterrichtszeit pünktlich abgeholt werden. Die Gitarrenschule Tirando trägt keine Verantwortung für den Schulweg vor und nach dem Gitarrenunterricht.

12Versicherungsschutz / Haus- und Brandschutzordnung

Es besteht für die Teilnehmer/innen während des Gitarren- unterrichts, an Proben und Aufführungen kein Versicherungs- schutz. Es gelten die Haus- und Brandschutzordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes.

13Mitteilungspflichten

Die Vertragspartner sind verp ichtet, Änderungen ihres Namens, ihrer Wohnanschrift und sonstiger angegebener Kontaktdaten unverzüglich dem anderen Teil mitzuteilen.